Einsatz bei den Reininghausteichen: Unerlaubter Fischbesatz sorgt für großen Aufwand

27. März 2026

Warum man keine nicht heimischen Fische einfach aussetzen sollte.

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Der Arbeiter-Fischereiverein Graz war in den vergangenen Tagen zwei volle Einsatztage bei den Teichanlagen auf den Reininghaus-Gründen gefordert. Anlass dafür war ein leider immer wieder vorkommendes Problem: unerlaubt eingesetzte Fische durch Privatpersonen.

Vor Ort mussten zahlreiche Goldfische, aber auch Rotfedern und Rotaugen abgefischt werden.

Goldfisch = Neobiota und invasive Art

Was viele nicht wissen:
Der Goldfisch gehört nicht zu unseren heimischen Fischarten.

Er ist ein sogenannter Neobiota (genauer: Neozoon).
Das bedeutet:
👉 Eine Tierart, die vom Menschen nach dem Jahr 1492 in ein Gebiet eingeführt wurde, in dem sie ursprünglich nicht vorkommt.

Der Goldfisch stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde durch den Menschen nach Europa gebracht – meist als Zierfisch.

Problematisch wird es, wenn sich solche Arten in der Natur etablieren:

👉 Dann spricht man von einer invasiven Art.

Eine invasive Art ist dadurch gekennzeichnet, dass sie:

  • sich stark vermehrt
  • keine natürlichen Feinde hat
  • heimische Arten verdrängt
  • das ökologische Gleichgewicht stört

Der Goldfisch erfüllt viele dieser Kriterien und kann sich in geeigneten Gewässern rasch ausbreiten.

Warum ist das ein Problem?

Was für manche gut gemeint ist, kann massive negative Folgen für ein Gewässer haben:

  • Störung des natürlichen Gleichgewichts:
    Goldfische wühlen den Boden stark auf, trüben das Wasser und zerstören wichtige Pflanzenbestände.
  • Konkurrenz für heimische Fischarten:
    Sie nehmen Nahrung und Lebensraum weg – heimische Arten werden verdrängt.
  • Krankheiten und Parasiten:
    Eingesetzte Fische können Krankheiten einschleppen, die ganze Bestände gefährden.
  • Unkontrollierte Vermehrung:
    Gerade Goldfische vermehren sich schnell und können ein Gewässer innerhalb kurzer Zeit dominieren.

Klare Rechtslage in Österreich

Das eigenmächtige Aussetzen von nicht heimischen Fischen ist verboten.

👉 Fische dürfen weder in freie Gewässer noch in Teichanlagen eingesetzt werden, ohne Zustimmung des Fischereiberechtigten.

Solche Eingriffe stellen nicht nur eine Gefährdung der Natur dar, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Großer Aufwand

Die notwendige Abfischaktion war mit erheblichem Aufwand verbunden:

  • Zwei Tage intensiver Arbeit
  • Einsatz von Personal und Gerätschaften
  • Organisation und Durchführung unter schwierigen Bedingungen

Und ein oft unterschätztes Problem folgt danach:

Was passiert mit den abgefischten Fischen?

In diesem konkreten Fall hatten wir Glück:
Ein privater Abnehmer hat die Fische übernommen. Doch das ist keineswegs selbstverständlich und stellt Vereine immer wieder vor große Herausforderungen.

Denn nach der Rechtslage müssten die nicht heimischen Fische getötet werden.

Unser Appell

Bitte helft mit, unsere Gewässer zu schützen:

Keine Fische eigenständig einsetzen – egal ob Goldfisch, Karpfen oder andere Arten
Keine „gut gemeinten“ Aussetzungen von Aquarien- oder Teichfischen
Im Zweifel immer den Verein kontaktieren

Nur gemeinsam können wir unsere Gewässer gesund und nachhaltig bewirtschaften.

Petri Heil
Euer Arbeiterfischereiverein Graz