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Für das Jugendteam des AFV-Graz ist ein reibungsloser und sicherer Ablauf unserer Veranstaltungen oberstes Gebot. Darum möchten wir Sie als Erziehungsberechtige / Eltern mittels der folgenden Informationen um Ihre Mitarbeit und die damit einhergehende Unterstützung bei unseren Veranstaltungen herzlich bitten . Wir bitten Sie diese Informationen durchzulesen.

Anmeldung

Durch die wachsende Begeisterung unserer Jugend für das Angeln und die Natur, finden unsere Jugendveranstaltungen immer größeren Zuspruch. Aufgrund der wachsenden Teilnehmerzahlen ist es für uns eine rechtzeitige Anmeldung oder Abmeldung aus organisatorischen Gründen ein entscheidender Faktor. Anmeldungen zu einzelnen Veranstaltungen können jederzeit unter den angeführten Kontaktdaten oder über das Onlineanmeldeformular durchgeführt werden. Wir bitten um Ihre geschätzte Kenntnisnahme, dass bei nicht Einhaltung der angeführten Anmeldefristen sowie bei begrenzten Teilnehmerzahlen bei gewissen Veranstaltungen (alljährliches Jugendcamp während der Sommerferien) auf unangemeldete oder kurzfristig gemeldete Teilnehmer/innen keine Rücksicht genommen werden kann. 

Impfungen und Allergien

Als Veranstalter bitten wir Sie, uns vor Beginn der Veranstaltungen auf etwaige Allergien (z.B. Insektenstich o. Ä.) hinzuweisen und die dafür notwendige Medikation bereitzustellen . Eine aufrechte FSME-Immunisierung ist bei jeglicher Art von Freiluftaktivität mehr als nur als Hinweis zu sehen. Aber auch ein Gelsenschutzmittel ist ein hilfreicher Begleiter für uns Angler. Gute Beratung hierzu finden Sie in der Apotheke Ihres Vertrauens.

Angelgeräte und Zubehör

Für eine Teilnahme an den Veranstaltungen ist es nicht unbedingt notwendig eigenes Angelgerät anzuschaffen. Leihgeräte stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung, wir bitten daher um rechtzeitige Anfrage bereits bei der Anmeldung. Eine bereits vorhandene eigene Angelausrüstung kann gerne zu den einzelnen Veranstaltungen (Camp und Freien Fischen) mitgebracht werden. Bei Lehrgängen ist im Anschluss an die Veranstaltung grundsätzlich kein freies Angeln geplant. Zusätzlich möchten wir auf Mitnahme von gutem Schuhwerk, Regenbekleidung, Regenschirm und Sonnenschutz bei entsprechender Wettervorhersage hinweisen.

Verpflegung

Seitens des AFV-Graz werden Getränke und oder Speisen für die verschiedenen Jugendveranstaltungen beigestellt. Wir bitten jedoch um Ihre Kenntnisnahme der unterschiedlichen Beistellungsarten

  • Freie Fischen: nur Getränkebeistellung
  • Lehrgänge: Getränkebeistellung sowie 1 warme Mahlzeit zu Mittag
  • Camp: Getränkebeistellung sowie (Frühstück – Mittag und Abendessen) mit Ausnahme am Anreise - und Abreisetag

Zusätzlich bitten wir um Kenntnisnahme, dass auf gewisse Anliegen/Wünsche hinsichtlich Verpflegung wie z.B.: rein vegetarische Ernährung oder diverse Nahrungsmittel-Intoleranz(en) ohne rechtzeitige Bekanntgabe ausdrücklich keine Rücksicht genommen werden kann. Des Weiteren möchten wir bei Bedarf auf das Sicherstellen einer entsprechenden Jause (für Zwischendurch) bei Freien Fischen und auch für Lehrgänge hinweisen. 

Jugendcamps

Für die Teilnahme an unserem Jugendcamp hat sich aus Erfahrung der letzten Jahre ein Mindestalter von 8 Jahren ergeben. Zusätzlich möchten wir für alle Angelneulinge im Hinblick auf eine sichere Handhabung unserer Wasserbewohner als auch für einen sicheren und selbständigen Umgang mit Rute und Rolle, eine vorhergehende Teilnahme beider Lehrgänge nahelegen, bevor eine Teilnahme am Camp in Betracht gezogen wird. Die Erkenntnisse vieler Jahre bei der Jugendbetreuung rund um die Angelei haben dies immer wieder bestätigt und so dient es schlussendlich der Freude jedes einzelnen bzw. aller Teilnehmer beim jährlichen Jugendcamp. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bei dieser Veranstaltung, erfolgt die Reihung der Teilnehmer/innen entsprechend Ihrem Anmeldedatum bzw. Zahlungseingang des Beitrages. Die eigenständige Mitnahme von Schalfsack, Liegematten oder einem Liegebett sowie einem geeigneten Zelt sei an  dieser Stelle zusätzlich erwähnt. 

Haftungshinweis

Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für verursachte Schäden. Werden ausdrückliche Anordnungen des Betreuerteams nicht befolgt, wird jegliche Haftung abgelehnt sowie ein Ausschluss von der Veranstaltung vorgenommen.