Liebe Mitglieder,
aus gegebenem Anlass möchten wir euch nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die gültige Fischereiordnung ausnahmslos einzuhalten ist. Insbesondere weisen wir auf folgende Punkte hin:
- Widerhakenverbot: Es ist verpflichtend, Widerhaken sorgfältig anzudrücken oder ausschließlich mit Schonhaken zu fischen.
- Fischereiaufsicht: Unsere Fischereiaufseher sind berechtigt, Kontrollen auch während der gesamten Nachtzeit durchzuführen – insbesondere an den stehenden Gewässern beim Nachtfischen.
- Drilling Verbot: Es ist ausnahmslos Verboten mit Drilling zu Angeln. Es Darf ausschließlich mit Schonhaken gefischt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Fischereiordnung oder gegenüber der Fischereiaufsicht werden konsequent geahndet und können vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe, um ein faires und nachhaltiges Miteinander an unseren Gewässern zu gewährleisten.
Petri Heil!
Euer Vorstand
Arbeiterfischereiverein Graz

